Verfasst von: oldlenin | 30. April 2011

Terrorismus-Definition

„Mutmaßliche Al-Kaida Terroristen planten Blutbad in Deutschland“ so titelt aktuelle die DPA. Auch ohne die derzeitigen Festnahmen lesen wir oft die Begriffe „Terroristen“ oder „Terrorismus“ in der Zeitung. Was aber genau fällt alles unter diese Begriffe. Darüber gibt es in der Wissenschaft (und der Politik) unterschiedliche Auffassungen.

In der Ausgabe Nummer 1 der „Beiträge zur Internationalen Politik und Sicherheit“ vom letzten Jahr schreibt Sebastian Lange zum Thema „Die NATO und der Terrorismus“. Lange ist Doktorand an der HU Berlin (das erklärt wohl auch, warum er den HU-Professor Münkler in seinem Artikel oft zitiert – aber leider nicht warum er bei diesem international diskutierten Thema fast ausschließlich deutsche Fachliteratur verwendet). Dabei formuliert er auch eine Definition für Terrorismus.

Zu Beginn verweist er darauf, dass „Terrorismus“ in der Regel keine Selbstbezeichnung, sondern vielmehr eine Fremdbezeichnung darstellt. Somit kommt er zu folgender Definition:

Terrorismus ist „politisch motivierte Gewalt nicht-staatlicher Akteure, die von dem Beobachter, der die Bezeichnung als „Terrorismus“ vornimmt, als illegitim gehalten wird“.

Ich finde diese Beschreibung überzeugend. Wird hierbei doch richtigerweise der Blickwinkel vom Gewaltakteur auf die weiteren Beteiligten erweitert. Damit schärft es (ein wenig) die Begriffe in der Debatte über die Unterscheidung zwischen „Terroristen“ und „Freiheitskämpfern“. Wissenschaftlich abschließend ist das Thema aber wohl noch lange nicht behandelt (politisch leider auch nicht).


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